Fachkräfteeinwanderungsgesetz

LingoZet

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Es zielt darauf ab, die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte zu öffnen. Das Gesetz soll den Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen in Deutschland lindern und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte fortgeführt und teilweise erweitert.

Die neuen Regeln treten in 3 Schritten in Kraft:

ab 18. November 2023

Seit November 2023 gelten Erleichterungen für den Erhalt einer Blue Card. Die Mindestverdienstgrenze für die Erteilung der Blue Card wurde gesenkt. 45.300,00 Euro Brutto im Jahr. Bei Engpassberufen liegt der Mindestgehalt bei 41.041,80 Euro.

Die Liste der Engpassberufe wurde erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen Engpassberufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin) können künftig auch Fachkräfte in folgenden Berufsgruppen eine Blaue Karte EU erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich

Ausführliche Liste der Engpassberufe finden Sie unter folgendem Link: Engpassberufe

IT-Spezialisten können die Blaue Karte EU ebenfalls erhalten, wenn sie keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung nachweisen können. Mindestbruttogehalt im Jahr 2024: 41.041,80 Euro.

Desweiteren dürfen Fachkräfte mit einem qualifizierten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss jede qualifizierte Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben. Ausbildung und Beschäftigung müssen dabei nicht mehr im Zusammenhang stehen.

Bei Berufskraftfahrern aus Drittstaaten wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Zudem wird die Vorrangprüfung gestrichen und es sind keine Sprachkenntnisse mehr vorausgesetzt. Sonderregelungen für Berufskraftfahrer

Quelle: Make it in Germany

ab 1. März 2024

Ab 1. März 2024 tritt die zweite Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ausländische Fachkräfte ohne formal anerkannten Abschluss in Deutschland, können nun in nicht reglementiereten Berufen in Deutschland arbeiten. Voraussetzung: mind. 2 Jahre Berufserfahrung + im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens 2 jähriger Ausbildungsdauer. Jahresbruttogehalt: 40.770 Euro (3.400 Euro Monat)

Neu ist die Anerkennungspartnerschaft! Die Fachkraft kann ohne eine formale Anerkennung des Berufes in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Hierbei müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten, nach Visumserteilung das Anerkennungsverfahren in Deutschland einzuleiten. Voraussetzung: mindestens 2 jährige Berufsausbildung im Herkunftsland.

ab 1. Juni 2024

Ab Juni 2024 beginnt die 3. Phase des neuen Gesetzes mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche. Fachkräfte mit voller Anerkennung des Berufsabschlusses erhalten die Chancenkarte ohne weitere Voraussetzungen. Alle anderen müssen gemäß eines Punktesystems 6 Punkte erreichen und unbedingt einen qualifizierten, im Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss nachweisen. Punkte werden u.a. für die berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Deutschlandbezug und Alter vergeben. Fachkräfte mit teilweiser Anerkennung erhalten hierfür 4 Punkte. Siehe Chancenkarte